OGH 4Ob90/99k (RS0112172)

OGH4Ob90/99k22.6.1999

Rechtssatz

Für die Marktbeherrschung ist der Umfang der wirtschaftlichen Macht des betroffenen Unternehmens auf dem relevanten sachlichen und räumlichen Markt zu ermitteln. Bei der Abgrenzung des sachlich relevanten Markts ist auf die funktionelle Austauschbarkeit aus der Sicht der Marktgegenseite abzustellen; er umfaßt demnach alle Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die von der Marktgegenseite aufgrund ihrer Eigenschaften, ihrer Preislage und ihres Verwendungszweckes als gleichartig angesehen werden.

Normen

EG Amsterdam Art82

4 Ob 90/99kOGH22.06.1999
4 Ob 187/02gOGH15.10.2002

Vgl auch

1 Ob 240/03fOGH12.10.2004

Ähnlich

Dokumentnummer

JJR_19990622_OGH0002_0040OB00090_99K0000_001

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