OGH 4Ob519/93 (RS0062843)

OGH4Ob519/9313.7.1993

Rechtssatz

Ein dem Verhalten des Dritten gleichwertiger wichtiger Grund liegt ohne Zweifel auch dann vor, wenn die Nichtausführung des Geschäftes gerade auf ein Verhalten des Vermittlers - die mangelnde Aufklärung über Mängel des Kaufgegenstandes - zurückzuführen ist.

Normen

HVG §6 Abs3 IIA

4 Ob 519/93OGH13.07.1993

Veröff: SZ 66/85

1 Ob 1516/94OGH16.02.1994
8 ObA 231/95OGH18.08.1995

nur: Ein dem Verhalten des Dritten gleichwertiger wichtiger Grund liegt ohne Zweifel auch dann vor, wenn die Nichtausführung des Geschäftes gerade auf ein Verhalten des Vermittlers zurückzuführen ist. (T1) Beisatz: § 48 ASGG. (T2)

7 Ob 157/09bOGH02.09.2009

Auch

Dokumentnummer

JJR_19930713_OGH0002_0040OB00519_9300000_001

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