OGH 4Ob387/81 (RS0078506)

OGH4Ob387/813.11.1981

Rechtssatz

Es ist nicht sittenwidrig, wenn sich der Subunternehmer mit dem wahrheitsgemäßen Hinweis auf die zwischen ihm und dem Auftraggeber bevorstehende Vertragsbeendigung an die Kunden des Auftraggebers wendet und diese - ohne sie zum Vertragsbruch zu verleiten - für die Zeit nach Vertragsbeendigung für sich zu gewinnen sucht. Rechenzentrum - Servicevertrag.

Normen

UWG §1 D3f

4 Ob 387/81OGH03.11.1981
4 Ob 103/92OGH15.12.1992

Beisatz: Umso weniger ist das Ansprechen der Kunden des früheren Vertragspartners nach Vertragsbeendigung für sich allein sittenwidrig. Auch zielbewußtes und systematisches Abwerben fremder Kunden ist für sich allein noch nicht wettbewerbswidrig. (T1) Veröff: EvBl 1993/99 S 424 = ÖBl 1993,13 = WBl 1993,163

4 Ob 81/12hOGH10.07.2012

Dokumentnummer

JJR_19811103_OGH0002_0040OB00387_8100000_001

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