OGH 4Ob299/98v (RS0111453)

OGH4Ob299/98v4.11.2020

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Geschädigte im Zuge der Schiabfahrt zu Sturz kam, kann für sich allein den Anscheinsbeweis für ein den Sturz einleitendes Fehlverhalten des Geschädigten schon deshalb nicht erbringen, weil die Tatsache eines Sturzes Verhaltensunrecht nicht indiziert.

Normen

ABGB §1295 I3a
ABGB §1295 IId4a

4 Ob 299/98vOGH26.01.1999

Veröff: SZ 72/8

6 Ob 220/00xOGH05.10.2000

Auch; Beisatz: Maßgeblich für den Schuldvorwurf des gestürzten Schifahrers, ist das dem Sturz vorangehende Verhalten. Erst dieses vermag einen Sorgfaltsverstoß zu verwirklichen und begründet in einem solchen Fall den Schuldvorwurf, der in der Missachtung von Pistenregeln bestehen kann. (T1) <br/>Beisatz: Hier: Parallelfahrten ohne ausreichenden Seitenabstand sind wegen der verkürzten Reaktionsmöglichkeit grundsätzlich als gefährlich einzustufen, dies gilt umso mehr, wenn mit einem Sturz auf Grund der Umstände des Einzelfalles (hier: erkennbare Eisflächen) geradezu gerechnet werden musste. (T2)

7 Ob 289/00aOGH14.02.2001

Vgl auch; Beis ähnlich T1

1 Ob 287/02sOGH13.12.2002

Auch; Beisatz: Anfänger müssen mit Fehleinschätzungen, Unsicherheiten und Fahrfehlern stets rechnen, weshalb sie im besonderen Maß gehalten sind, ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten, insbesondere wenn dies - wie hier - ohne weiteres möglich gewesen wäre. (T3)

8 Ob 26/03mOGH28.08.2003
1 Ob 217/04zOGH12.04.2005

Auch; Beisatz: Beweist der Schädiger einen Verstoß des Geschädigten aufgrund eines fahrtechnischen Fehlers - also einen typischen, Sorglosigkeit gegenüber eigenen Rechtsgütern indizierenden Geschehnisablauf -, ist damit prima facie auch der für die Annahme eines Mitverschuldens erforderliche Sorgfaltsverstoß bewiesen. (T4)

3 Ob 6/07iOGH29.03.2007

Vgl; Beis wie T4

4 Ob 18/15yOGH22.04.2015

Auch; Beisatz: Die Tatsache eines Sturzes allein lässt noch nicht ‑ auch nicht prima facie ‑ auf ein Fehlverhalten schließen. (T5)

2 Ob 186/15iOGH19.01.2016

Vgl auch; Beis wie T4

3 Ob 84/17zOGH07.06.2017

Auch; Beis wie T5

8 Ob 92/18iOGH19.07.2018

Beis wie T5

8 Ob 42/19pOGH16.12.2019

Beisatz: Hier: Auf "aus schitechnischer Sicht" nachvollziehbares Erschrecken vor einem Knall zurückführender Sturz begründet kein Mitschulden. (T6)

3 Ob 73/20mOGH04.11.2020

Dokumentnummer

JJR_19990126_OGH0002_0040OB00299_98V0000_001

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