OGH 4Ob21/88 (RS0079422)

OGH4Ob21/8814.6.1988

Rechtssatz

Klagebefugnis einer Rechtsanwaltskammer.

Normen

UWG §14 B4

4 Ob 21/88OGH14.06.1988
4 Ob 67/88OGH13.09.1988

Beisatz: Auch wenn die Geschäftsordnung insoweit erst während des Verfahrens erster Instanz erweitert wird. (T1)

4 Ob 2276/96aOGH29.10.1996

Beisatz: Aktivlegitimation der Rechtsanwaltskammern nicht nur für Klagen gegen Nichtmitglieder sondern auch für Klagen gegen Mitglieder nach § 1 UWG. (T2)

4 Ob 49/11aOGH10.05.2011

Auch; Beisatz: Da einer Rechtsanwaltskammer das Führen und Finanzieren von Musterprozessen erlaubt ist, begründet auch die im Einzelfall getätigte Zusage der Prozesskostendeckung gegenüber einer Partei eines laufenden Verfahrens, in dem eine Klärung einer, die Interessen ihrer Mitglieder berührende Rechtsfrage zu erwarten ist, keinen Wettbewerbsverstoß. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19880614_OGH0002_0040OB00021_8800000_002

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