Normen
HbG §18 Abs6 litc
4 Ob 20/74 | OGH | 14.05.1974 |
Veröff: Arb 9210 = MietSlg 26416 |
9 Ob 2090/96 | OGH | 12.06.1996 |
Beisatz: Hier: Dadurch, dass die Hausbesorgerin, ohne dies der Hausinhabung beziehungsweise Hausverwaltung anzuzeigen und ohne für Vertretung zu sorgen, vom 29. April bis 9. Mai 1994 ins Ausland verreiste, zerstörte sie die Vertrauensbasis für eine weitere ordnungsgemäße Zusammenarbeit mit ihren Dienstgebern. (T1) Beisatz: § 48 ASGG. (T2) |
8 ObA 79/98w | OGH | 24.08.1998 |
Auch |
8 ObA 172/01d | OGH | 16.08.2001 |
Auch; Beisatz: Umschneiden eines im Hof stehenden großen Marillenbaumes entgegen ausdrücklicher Weisung des Vermieters - Kündigung berechtigt. (T3) |
8 ObA 44/04k | OGH | 27.05.2004 |
Vgl auch; Beisatz: Ob im Gesamtverhalten des Hausbesorgers objektiv so erhebliche Verstöße zu erblicken sind, ist stets nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. (T4); Beisatz: Hier: Trotz Abmahnung erfolgte zweimalige Taubenfütterung nach 20jähriger unbeanstandeter Tätigkeit ist noch nicht unzumutbar. (T5) |
8 ObA 4/13s | OGH | 24.01.2013 |
Auch; Beisatz: Außerdienstliches Verhalten kann nur in Ausnahmefällen eine Vertrauensunwürdigkeit begründen. Einem solchen Verhalten mus betriebliche Relevanz zukommen, das heißt, es muss auch auf die betrieblichen Interessen zurückwirken und diese ernsthaft gefährden. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19740514_OGH0002_0040OB00020_7400000_006
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)