OGH 4Ob120/54 (RS0029196)

OGH4Ob120/5411.1.1955

Rechtssatz

Hat auch nur eines der Gruppenarbeitsmitglieder einen Entlassungsgrund gesetzt, so kann die ganze Gruppe entlassen werden, woferne sie nicht einen vollwertigen Ersatz beizustellen in der Lage ist.

SW: Arbeitnehmer — Angestellte — wichtiger Grund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Gruppendienstvertrag — Gruppenarbeitsvertrag — Kapellmeistervertrag — Musikkapelle — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Handelsagent — Vertreter

 

Normen

ABGB §1151 VIII
ABGB §1162 IV
AngG §26 I
AngG §27 A6
GewO 1859 §82
GewO 1859 §82a

4 Ob 120/54OGH11.01.1955

Veröff: Arb 6143 = SZ 28/2 GlRS BAG vom 09.02.1960, 2 AZR 585/57 Die durch das schlechte Spiel eines einzelnen Kapellenmitgliedes hervorgerufene minderwertige Gesamtleistung einer Musikerkapelle als Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber allen Kapellenmitgliedern. Vgl hiezu Kummer, Der Oberste Gerichtshof im Spiegel der Kritik. DRdA 1955 H17,1

4 Ob 80/62OGH24.07.1962

Veröff: DRdA 1964,124 = Arb 7589 = SozM IA/e,481

4 Ob 121/63OGH10.12.1963

Beisatz: Musiktrio beim "Sanften Heinrich". (T1) Veröff: EvBl 1964/108 S 157 = Arb 7852

4 Ob 11/64OGH18.02.1964

Beisatz: Das gilt auch sinngemäß für ein Gruppenverhältnis von freien Handelsvertretern untereinander oder einem Vertragsverhältnis, bei dem ein Angestellter (Dienstnehmer) mit einem freien Handelsvertreter vereinbarungsgemäß als Team (Gruppe) zusammenzuarbeiten hat. (T2) Veröff: Arb 7900

4 Ob 56/71OGH05.10.1971

Veröff: Arb 8909 = SozM IA/e,929

8 ObA 130/02dOGH29.08.2002

Vgl auch; Beisatz: Für die Beurteilung des Vorliegens von Gründen für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Arbeitnehmerseite ist auch das Verhalten des Vertragspartners gegenüber anderen Gruppenmitglieder heranzuziehen; der einem Arbeitnehmer gegenüber gesetzte Austrittsgrund wirkt auch für die übrigen. (T3)

8 ObA 104/02fOGH23.01.2003

Vgl auch; Beis wie T3

Dokumentnummer

JJR_19550111_OGH0002_0040OB00120_5400000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte