OGH 3Ob92/80 (RS0003314)

OGH3Ob92/8017.9.1980

Rechtssatz

Der Anspruch des Verpflichteten auf die ihm bei Erfüllung der Versteigerungsbedingungen nach Berichtigung der Ansprüche aller Vorberechtigten zufallende Hyperocha entsteht erst mit der Erteilung des Zuschlages, ist also vor diesem Zeitpunkt nicht existent.

Normen

EO §217 Abs2
EO §294 B

3 Ob 92/80OGH17.09.1980

JBl 1981,441 = EvBl 1981/102 S 322

3 Ob 85/87OGH02.09.1987

Beisatz: Auch ein Anspruch des Fruchtgenußberechtigten auf Entschädigung für sein im Fall der mangelnden Deckung nicht zu übernehmendes Recht besteht vor Erteilung des Zuschlages nicht. (T1)

3 Ob 103/89OGH04.10.1989

Beis wie T1

3 Ob 101/06hOGH30.05.2006

nur: Der Anspruch des Verpflichteten auf die ihm zufallende Hyperocha entsteht erst mit der Erteilung des Zuschlages, ist also vor diesem Zeitpunkt nicht existent. (T2)

1 Ob 222/13yOGH27.02.2014

Auch; Veröff: SZ 2014/20

Dokumentnummer

JJR_19800917_OGH0002_0030OB00092_8000000_001

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