Rechtssatz
Ob ein Rechtskraftvorbehalt gemäß §§ 519 Z 3, 527 Abs 2 ZPO in die Entscheidung aufzunehmen ist oder nicht entscheidet ausschließlich das über das Rechtsmittel erkennende Gericht; den Parteien ist hierauf jede Einflußnahme entzogen.
6 Ob 635/84 | OGH | 27.09.1984 |
nur: Ob ein Rechtskraftvorbehalt gemäß §§ 519 Z 3, 527 Abs 2 ZPO in die Entscheidung aufzunehmen ist oder nicht entscheidet ausschließlich das über das Rechtsmittel erkennende Gericht. (T1) |
8 Ob 64/85 | OGH | 13.02.1986 |
Beisatz: Die Anordnung eines Rechtskraftvorbehaltes steht im Ermessen des Berufungsgerichtes und kann diesem vom OGH nicht aufgetragen werden. (T1) |
8 Ob 650/89 | OGH | 07.09.1989 |
nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Die Gründe aus welchen das Berufungsgericht den ausdrücklich auszusprechenden Rechtskraftvorbehalt unterlassen hat, sind unerheblich. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19530107_OGH0002_0030OB00767_5200000_001
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