Rechtssatz
Nicht nur Zurückweisung der Klage, sondern auch Zurückweisung eines Zwischenantrages auf Feststellung begründet Anfechtungsmöglichkeit.
3 Ob 509/37 | OGH | 23.06.1937 |
Veröff: SZ 19/206 |
1 Ob 99/18t | OGH | 19.06.2018 |
Vgl; Beisatz: Weist das Berufungsgericht aus Anlass der Berufung einen Zwischenantrag auf Feststellung erstmals zurück ist ein solcher Beschluss mit Rekurs jedenfalls anfechtbar, weil nach ständiger Rechtsprechung § 519 Abs 1 Z 1 ZPO sinngemäß anzuwenden ist. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19370623_OGH0002_0030OB00509_3700000_001
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