OGH 3Ob136/76 (RS0004663)

OGH3Ob136/7614.12.1976

Rechtssatz

Zielt der Exekutionsantrag auf Beseitigung eines Zustandes, der nicht bereits Gegenstand des im Exekutionstitels erteilten Leistungsauftrages, sondern erst durch ein neuerliches titelwidriges Verhalten nach Zustellung des Exekutionstitels an den Verpflichteten herbeigeführt wurde, ist die Exekutionsführung nicht nach § 353 sondern nach § 356 EO zu erwirken, wenn dies durch eine vertretbare Handlung zu erwirken ist.

Normen

EO §353 IA
EO §353 IB
EO §355
EO §356 Abs1

3 Ob 136/76OGH14.12.1976

Veröff: SZ 49/155

3 Ob 51/90OGH19.09.1990
7 Ob 261/04iOGH12.01.2005

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19761214_OGH0002_0030OB00136_7600000_004

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