3 Ob 118/93 | OGH | 15.09.1993 |
5 Ob 41/09d | OGH | 07.07.2009 |
Vgl; Beisatz: Die ergänzende Entscheidung (zu einem Bruchteilstitel) ist in dem Verfahren zu erwirken, das sonst für eine Änderung der Unterhaltsverpflichtung vorgesehen ist, bei Unterhaltsaussprüchen Volljähriger daher mittels Klage nach § 10 EO, die bei dem nunmehr sachlich und örtlich zuständigen Gericht einzubringen ist. (T1); Bem: Zur Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs für eine Titelergänzung siehe RS0125007. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19930915_OGH0002_0030OB00118_9300000_001
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