2 Ob 80/51 | OGH | 07.03.1951 |
Veröff: EvBl 1951/192 S 249 = SZ 24/63 |
2 Ob 221/56 | OGH | 06.06.1956 |
Beisatz: Ebenso bei Rückziehung der vorangegangenen konfessorischen<br/>Klage unter Anspruchsverzicht für die zu entscheidende<br/>Negatorienklage. (T1) |
1 Ob 47/17v | OGH | 29.03.2017 |
Vgl; Beisatz: Hier war das Bestehen einer konkludent zustande gekommenen Dienstbarkeitsvereinbarung zwischen den Parteien für den Vorprozess nur Vorfrage. Die Rechtskraft des Urteils im Vorprozess umfasste nicht die Feststellung, dass die von den dortigen Beklagten und nunmehrigen Klägern behauptete Servitut tatsächlich bestehe und muss daher diese Frage im nunmehr zu beurteilenden Rechtsstreit über die Einverleibung der behaupteten Grunddienstbarkeit (Rechtsgrund, Art und Umfang des Rechts) neu geprüft werden. (T2)<br/>Beisatz: Die Rechtsordnung nimmt für einen solchen Fall die Möglichkeit unterschiedlicher Ergebnisse in Kauf. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19510307_OGH0002_0020OB00080_5100000_001
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