OGH 2Ob246/08b (RS0124488)

OGH2Ob246/08b17.12.2008

Rechtssatz

Der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung ist auch für die Beurteilung eines Rechtserwerbs durch den Kläger aufgrund einer Zession maßgeblich. Eine (vor Klagseinbringung) unterlassene Verständigung des Schuldners steht der Wirksamkeit der Zession daher nicht entgegen, wenn die Zession durch die im Prozess nachgeholte Verständigung wirksam wird.

Normen

ABGB §1392 B
ZPO §406 Aa

2 Ob 246/08bOGH17.12.2008
5 Ob 95/09wOGH09.06.2009

Ähnlich; Bem: Hier: Wirksamwerden der vertraglichen Abtretung des Löschungsanspruchs nach § 469 ABGB infolge bücherlichen Eigentumserwerbs auf Seiten des Zedenten während des Prozesses. (T1)

3 Ob 31/11xOGH12.10.2011

Auch; Beisatz: Hier: Rückzession. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20081217_OGH0002_0020OB00246_08B0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)