OGH 2Ob214/22t (RS0134241)

OGH2Ob214/22t17.1.2023

Rechtssatz

Es würde einen erheblichen Wertungswiderspruch darstellen, wenn die Verjährung eines subsidiären Anspruchs des Pflichtteilsgläubigers gegen den haftenden Geschenknehmer früher beginnen würde, als jene des Hauptanspruchs. § 765 Abs 2 ABGB weist damit eine planwidrige Lücke auf, die durch analoge Anwendung dieser Bestimmung auf den Anspruch nach § 789 ABGB zu schließen ist.

Haftung Geschenknehmer — Verjährungsfrist

 

Normen

ABGB §765 Abs2
ABGB §789

2 Ob 214/22tOGH17.01.2023

Dokumentnummer

JJR_20230117_OGH0002_0020OB00214_22T0000_001

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