2 Ob 177/10h | OGH | 02.12.2010 |
Beisatz: Aus welchen Erwägungen diese Rückführung des Minderjährigen geschieht, ist dabei bedeutungslos. (T1); Veröff: SZ 2010/152 |
7 Ob 10/13s | OGH | 27.03.2013 |
Beisatz: Damit besteht kein Anlass für die Ausübung der vorläufigen Obsorge im Umfang der nicht mehr wirksamen Maßnahme durch ihn. (T2)<br/>Beisatz: Hier: Der Jugendwohlfahrtsträger erklärte, dass die Maßnahme beendet, die Minderjährige wieder in die Pflege und Obsorge der Mutter entlassen und der Fall „außer Evidenz genommen“ worden sei. (T3) |
5 Ob 44/14b | OGH | 23.04.2014 |
Auch; Beisatz: Diese Rechtsansicht gilt auch auf der Grundlage des § 211 Abs 1 ABGB idF KindNamRÄG 2013. (T4)<br/> |
Dokumentnummer
JJR_20101202_OGH0002_0020OB00177_10H0000_004
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)