OGH 1Ob8/70; 9Ob39/24m (RS0034232)

OGH1Ob8/70; 9Ob39/24m23.10.2024

Rechtssatz

Gutgläubigkeit für die Ersitzung fehlt, wenn während der Ersitzungszeit eine Tafel "Privatweg", Durchfahrt bis auf Widerruf gestattet", aufgestellt wurde.

Normen

ABGB §1460
ABGB §1493

1 Ob 8/70OGH12.03.1970
9 Ob 39/24mOGH23.10.2024

vgl; Beisatz: Hier: Dienstbarkeit, Grundstück zum Baden, als Liege- und Spielwiese und für andere Freizeitaktivitäten zu nützen. (T1)<br/>Beisatz: Grundsätzlich gilt, dass das Aufstellen einer Verbotstafel der Redlichkeit des Ersitzungsbesitzers entgegensteht, weil ihm die Unrechtmäßigkeit des Besitzes bzw der Benützung bekannt sein musste. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19700312_OGH0002_0010OB00008_7000000_001

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