OGH 1Ob682/84 (RS0037540)

OGH1Ob682/8426.11.1984

Rechtssatz

Doppelfunktionelle Prozeßhandlungen können sowohl prozessuale als auch materiellrechtliche Wirkungen äußern.

Normen

ZPO §226 I

1 Ob 682/84OGH26.11.1984
3 Ob 9/01xOGH21.11.2001

Beisatz: Die Annahme privatrechtlicher Rechtsfolgen von Prozesshandlungen der Parteien, die ihrem Inhalt nach an die Behörde (und nicht an den Gegner) gerichtete Willensäußerungen sind und in erster Linie verfahrensrechtliche Folgewirkungen herbeiführen sollen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. (T1)

4 Ob 178/17fOGH21.12.2017

Vgl; Beisatz: Ob die Zurücknahme einer Verjährungseinrede im Sinn einer „doppelfunktionalen Prozesshandlung“ zugleich einen Verzicht auf deren erneute Geltendmachung bedeutet, ist daher nach § 863 ABGB und den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19841126_OGH0002_0010OB00682_8400000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)