Rechtssatz
Bloßen Beziehungsschwierigkeiten des Kindes zur Mutter, von denen nicht feststeht, dass sie irreversiblen Charakter angenommen hätten, allein kommt kein solches Gewicht zu, dass im Rahmen eines Verfahrens nach § 176 ABGB eine vorläufige Anordnung erforderlich wäre.
7 Ob 159/11z | OGH | 12.10.2011 |
Vgl; Beisatz: Bloße Beziehungsschwierigkeiten des Kindes zum obsorgeberechtigten Elternteil ebenso wie die typischen, mit einer Trennung verbundenen familiären Konflikte rechtfertigen jedenfalls dann keine Maßnahmen des Pflegschaftsgerichts, wenn nicht feststeht, dass andernfalls eine irreversible, das Kindeswohl massiv beeinträchtigende psychische Störung mit Krankheitswert zu befürchten ist. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19911009_OGH0002_0010OB00602_9100000_001
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