OGH 1Ob583/76 (RS0022092)

OGH1Ob583/766.10.1976

Rechtssatz

Insbesondere dann, wenn der Besteller sachunkundig ist, sind ihm die Folgen im einzelnen vor Augen zu führen, die mit einer Nichtbehebung des Mangels verbunden sind, um ihm dergestalt eine sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob allenfalls die Ausführung des Werkes überhaupt unterbleiben oder zusätzliche Aufträge erteilt werden sollen.

Normen

ABGB §1168a

1 Ob 583/76OGH06.10.1976
10 Ob 77/98sOGH28.04.1998
1 Ob 137/04kOGH25.06.2004

Dokumentnummer

JJR_19761006_OGH0002_0010OB00583_7600000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)