OGH 1Ob557/91 (RS0033997)

OGH1Ob557/9126.6.1991

Rechtssatz

Der Rückforderungsanspruch nach § 1435 ABGB setzt ein Verschulden des Leistungsempfängers am Fehlschlagen der Leistung nicht voraus.

Normen

ABGB §1435

1 Ob 557/91OGH26.06.1991

Veröff: EvBl 1991/169 S 738

6 Ob 116/03gOGH10.07.2003
6 Ob 29/06tOGH09.03.2006

Vgl auch; Beisatz: Die Beweislast für eine verschuldensbedingte Anspruchsbegrenzung - und damit für das Verschulden des Anspruchswerbers- trifft damit dessen Gegner, im vorliegenden Fall also die Beklagte. Auch dafür, dass der Eintritt des Geschäftszweckes wider Treu und Glauben durch die Klägerin vereitelt wurde, ist als rechtsvernichtende Tatsache die Beklagte beweispflichtig. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19910626_OGH0002_0010OB00557_9100000_003

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