1 Ob 53/95 | OGH | 03.10.1996 |
Veröff: SZ 69/219 |
2 Ob 344/99y | OGH | 23.11.2000 |
Vgl aber; Beisatz: Für die Auslegung des LuftVG sind die Auslegungsgrundlagen des EKHG heranzuziehen sind. Danach geht eine nicht aufklärbare Ungewissheit über wesentliche Einzelheiten des Unfallherganges zu Lasten des Halters. (T1) |
2 Ob 119/09b | OGH | 26.11.2009 |
Auch; nur: Im Bereich des Luftverkehrsrechts hat der Halter - abgesehen von der Besorgungsgehilfenhaftung - für das Verschulden des Piloten nicht unmittelbar einzustehen. (T2); nur: Eine analoge Anwendung des § 19 Abs 2 EKHG im Luftverkehrsrecht kommt nicht in Betracht. (T3) |
2 Ob 189/09x | OGH | 18.12.2009 |
Vgl auch; nur wie T3 |
Dokumentnummer
JJR_19961003_OGH0002_0010OB00053_9500000_001
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