Normen
AGBKr Pkt36
1 Ob 536/93 | OGH | 02.07.1993 |
7 Ob 566/95 | OGH | 14.06.1995 |
Auch; nur: Diese Tatbestände sind bei ständiger Vergrößerung der Verschuldung des Kreditnehmers jedenfalls gegeben. (T1) |
9 Ob 50/03y | OGH | 07.05.2003 |
nur: Bei den die Vertrauenswürdigkeit des Bankkunden beeinträchtigenden beispielhaft aufgezählten Tatsachen der wesentlichen Verschlechterung des Vermögens und der erheblichen Vermögensgefährdung sind nicht so sehr streng juristische Maßstäbe, sondern wirtschaftliche Gesichtspunkte und die Verkehrsauffassung bestimmend. (T2) |
3 Ob 105/06x | OGH | 30.05.2006 |
nur T2 |
7 Ob 235/13d | OGH | 29.01.2014 |
nur T2 |
7 Ob 106/14k | OGH | 29.10.2014 |
nur T2 |
4 Ob 190/15t | OGH | 20.10.2015 |
Auch; Beisatz: Hier: Weigerung des Kreditnehmers, den Tilgungsträger wie vereinbart zu verpfänden. (T3)<br/> |
10 Ob 53/17t | OGH | 20.12.2017 |
Auch; Beisatz: Ein wichtiger Grund zur Auflösung eines Kreditvertrags kann auch auf eine Gefährdung der Sicherheiten oder die vertragswidrige Nichterfüllung der bedungenen Sicherung gestützt werden, weil damit der Bank wegen des Vertrauensverlustes in den Kreditnehmer bzw wegen der aufgrund der Deckungslücke gefährdeten Kreditrückzahlung die Fortsetzung des Kreditverhältnisses unzumutbar wird. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19930702_OGH0002_0010OB00536_9300000_014
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