Normen
1 Ob 53/07m | OGH | 26.06.2007 |
4 Ob 78/13v | OGH | 18.06.2013 |
Vgl; Beisatz: Die für den Lauf der Verjährung geforderte gesetzliche Vertretung wird erst durch die Bestellung des Sachwalters für die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten hergestellt und nicht durch die (frühere) Bestellung eines Verfahrenssachwalters, der die betroffene Person lediglich im Sachwalterverfahren selbst vertritt (§ 119 AußStrG). Die Bestellung eines Verfahrenssachwalters nimmt der betroffenen Person nicht das Recht, selbst zu handeln, sorgt daher nicht für die gesetzliche Vertretung. (T1) |
6 Ob 234/13z | OGH | 13.03.2014 |
Vgl; Beisatz: Eine Fortlaufshemmung in dem Sinn, dass eine begonnene Frist um die Dauer der Hemmung verlängert wird, enthält § 1494 ABGB nach seinem klaren Wortlaut nicht. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20070626_OGH0002_0010OB00053_07M0000_001
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