Rechtssatz
Eine Schenkung unter einer Auflage bleibt eine Schenkung, nur wird der Wert durch die Auflage vermindert. Bereichert bleibt der Beschenkte immer noch mit dem um die Auflage verminderten Wert des Geschenkes.
1 Ob 690/81 | OGH | 07.10.1981 |
Auch; Beisatz: Die Erfüllung der Auflage ist nicht Entgelt für die Zuwendung. (T1) |
7 Ob 264/00z | OGH | 23.01.2001 |
nur: Eine Schenkung unter einer Auflage bleibt eine Schenkung, nur wird der Wert durch die Auflage vermindert. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19711111_OGH0002_0010OB00299_7100000_001
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