1 Ob 242/17w | OGH | 30.04.2018 |
Beisatz: Hier: Kredite für die Anschaffung von Pferden für die gemeinsame Tochter kongruent zum ehelichen Gebrauchsvermögen. (T1);<br/>Beisatz: Es entspricht der Billigkeit, mit dem ehelichen Lebensaufwand zusammenhängende Schulden, auf die Bedacht zu nehmen ist, nur in jener Höhe anzunehmen, die sich ergeben hätte, wenn Pferde in einer Preisklasse angeschafft worden wären, die für die Bedürfnisse der Tochter unter Berücksichtigung ihrer reiterischen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten ausreichend war. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20180430_OGH0002_0010OB00242_17W0000_001
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