Rechtssatz
Schutzwürdiges Interesse der Ehegattin an einem Urteil auf Alimente für die Zukunft, selbst wenn der beklagte Gatte mit Unterhaltsleistungen nicht säumig war, jedoch die Unterhaltspflicht mit der Behauptung bestreitet, die Gattin habe den Unterhaltsanspruch verwirkt.
3 Ob 31/05p | OGH | 29.03.2006 |
nur: Schutzwürdiges Interesse der Ehegattin an einem Urteil auf Alimente für die Zukunft. (T1); Beisatz: Dies gilt jedoch nicht für das Begehren auf Zahlung eines Unterhaltsrückstands. (T2) |
10 Ob 58/13x | OGH | 25.03.2014 |
Auch; Beisatz: Zahlung nur unter Rückforderungs‑ und Aufrechnungsvorbehalt. (T3)<br/> |
Dokumentnummer
JJR_19750409_OGH0002_0010OB00019_7500000_001
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