OGH 1Ob151/97f (RS0107854)

OGH1Ob151/97f29.4.1997

Rechtssatz

Die Zustellung der Klage ersetzt eine qualifizierte Mahnung gemäß § 13 KSchG nicht. Eine solche Mahnung kann jedoch auch noch während des Verfahrens über die Klage nachgeholt werden. Tritt daraufhin die Fälligkeit des aufgrund Terminsverlusts geltend gemachten Klageanspruchs noch vor Schluß der Verhandlung erster Instanz ein, steht allein der Umstand, daß eine qualifizierte Mahnung des Beklagten noch vor Klageeinbringung unterblieben war, dem Erfolg des Klagebegehrens nicht entgegen.

Normen

KSchG §13
VKrG §14 Abs3

1 Ob 151/97fOGH29.04.1997
1 Ob 266/97tOGH27.01.1998

nur: Die Zustellung der Klage ersetzt eine qualifizierte Mahnung nicht. (T1)

7 Ob 6/10yOGH05.05.2010

Auch; nur T1

8 Ob 37/10iOGH22.02.2011

nur: Die Zustellung der Klage ersetzt eine qualifizierte Mahnung gemäß § 13 KSchG nicht. Eine solche Mahnung kann jedoch auch noch während des Verfahrens über die Klage nachgeholt werden. (T2); Veröff: SZ 2011/19

4 Ob 170/14zOGH18.11.2014

Auch; ähnlich nur T2; Beisatz: Hier: Vertragliche, inhaltlich § 14 Abs 3 VKrG entsprechende Vereinbarung. (T3)

8 Ob 115/17wOGH29.11.2017

Dokumentnummer

JJR_19970429_OGH0002_0010OB00151_97F0000_002

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