OGH 10ObS260/92 (RS0084068)

OGH10ObS260/9215.12.1992

Rechtssatz

Für Reparaturarbeiten an Zahnprothesen, die von einem zahntechnischen Laboratorium selbständig durchgeführt werden, besteht gegenüber dem Versicherungsträger kein Anspruch auf Kostenzuschuss.

Normen

ASVG §153 Abs3

10 ObS 260/92OGH15.12.1992

Veröff: SZ 65/160 = SSV-NF 6/145

10 ObS 48/94OGH26.04.1994

Auch; Beisatz: Hier: Gewerblicher Masseur. (T1) <br/>Veröff. SZ 67/74

10 ObS 63/13gOGH23.07.2013
3 Ob 55/14fOGH25.06.2014

Vgl auch; Beisatz: Hier hat der beklagte Zahntechniker weder einen Zahnabdruck noch eine Anpassung der Brücke vorgenommen, sondern lediglich die Brücke hergestellt. Der Vertrag zwischen der Patientin und dem Zahntechniker ist als Werkvertrag zu qualifizieren. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19921215_OGH0002_010OBS00260_9200000_003

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