Normen
ABGB §1497 III
ASGG §65 Abs1 Z2
ASVG §107 Abs2 litb
10 ObS 193/95 | OGH | 28.11.1995 |
10 ObS 38/14g | OGH | 23.04.2014 |
Auch; nur: Eine vom Versicherten zur Bekämpfung des Rückforderungsbescheides eingebrachte Klage kann keinerlei Verjährungsfrist in Gang setzen, sodass eine solche auch nicht ‑ etwa wegen nicht gehöriger Fortsetzung des Verfahrens ‑ unterbrochen werden kann. (T1)<br/>Beisatz: Der Grundsatz, dass eine Klage des Versicherten keine Verjährungsfrist in Gang setzt, sodass auch der Einwand der nicht gehörigen Fortsetzung nicht möglich ist, gilt auch bei Rückforderungen nach § 31 KBGG. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19951128_OGH0002_010OBS00193_9500000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)