Die Verwendung einer anderen UID als der des Bestimmungsstaats führt zur Vorschreibung einer Erwerbsteuer, die nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann
European Case Law Identifier: ECLI:AT:BFG:2020:RV.2101256.2018
Beachte:
Revision beim VwGH anhängig zur Zahl Ro 2021/15/0002. Mit Erk. v. 29.6.2022 hins. Umsatzsteuer 2011 bis 2015 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben; Zurückweisung hins. Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2011 bis 2015. Fortgesetztes Verfahren mit Erkenntnis zur Zahl RV/2100556/2022 erledigt.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 93 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Verweise: |