Rechtssatz
Die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung ist nach der Konkurseröffnung wirkungslos, sofern nicht ein nachweislich schon vor der Konkurseröffnung perfektioniertes Rechtsgeschäft verbüchert werden soll. (Hier: Veräußerung der Liegenschaft durch den Masseverwalter).
| 5 Ob 122/92 | OGH | 13.10.1992 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Neufassung des § 120 Abs 2 KO durch IRÄG 1982. (T1) Veröff: SZ 65/128 = ÖBA 1993,412 = NZ 1993,179 |
Dokumentnummer
JJR_19811118_OGH0002_0030OB00592_8100000_001
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