Rechtssatz
Nach gesicherten forensischen Erfahrungen kann überhaupt erst eine Blutalkoholkonzentration von drei Promille oder darüber - nur in besonderen Fällen schon ein Blutalkoholwert ab 2,5 Promille - eine volle Berauschung indizieren.
| 13 Os 138/25f | OGH | 11.02.2026 |
vgl; Beisatz: Hier: Eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille indiziert den Schuldausschließungsgrund des § 11 StGB nicht. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19801014_OGH0002_0090OS00116_8000000_001
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