OGH 4Ob128/23m (RS0134756)

OGH4Ob128/23m4.4.2024

Rechtssatz

Das Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers nach § 1052 ABGB in Hinblick auf einen Ratenplan nach § 10 BTVG kann sich auch auf frühere als die letzte der Raten erstrecken.

Normen

ABGB §1052 A
ABGB §1052 B1
BTVG §10

4 Ob 128/23mOGH04.04.2024

Die Zahlung entsprechend einem Ratenplan ist zwar an das Zug-um-Zug-Prinzip angelehnt, aber dennoch stehen die einzelnen Leistungen nicht in funktionellem Synallagma zu den Raten. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20240404_OGH0002_0040OB00128_23M0000_000

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