Normen
1 Ob 172/23k | OGH | 20.12.2023 |
Die Weitergabe bzw das Anbot zur Weitergabe steht wiederum in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwahrung und den – die amtliche Verwahrung beendenden – Akten der Rückstellung nach § 37 Abs 3 TSchG bzw des (rechtskräftigen) Verfalls nach § 37 Abs 3 iVm § 40 TSchG. (T1)<br/>Die zwangsweise Abnahme von Tieren nach § 37 TSchG und die Verweigerung von deren Herausgabe nach § 37 Abs 3 iVm § 30 TSchG durch die Behörde sind Akte der Hoheitsverwaltung, sodass über eine allfällige Herausgabeklage gegen den Rechtsträger nach § 137 B-VG der VfGH zu erkennen hätte. (T2)<br/>Mit Ausführungen zur Unterscheidung im Vergleich zum Sequester iSd § 968 ABGB. (T3) |
1 Ob 161/24v | OGH | 24.10.2024 |
Beisatz wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_20231220_OGH0002_0010OB00172_23K0000_000
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