OGH 10Ob34/19a; 1Ob170/20m; 8Ob119/23t (RS0132748)

OGH10Ob34/19a; 1Ob170/20m; 8Ob119/23t15.2.2024

Rechtssatz

Sofern nicht ausnahmsweise dem Unternehmer dadurch eine unverhältnismäßige oder untragbare Last auferlegt wird, hat er dem Verbraucher bei Auswärtsgeschäften, die widerrufen werden können, zusätzlich zur schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht verpflichtend das Muster – Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate verlängert.

Normen

FAGG §4 Abs1 Z8
FAGG §12

10 Ob 34/19aOGH25.06.2019

Veröff: SZ 2019/56

1 Ob 170/20mOGH20.10.2020

Beisatz: Die Belehrung muss nicht (auch) mündlich erfolgen. (T1)

8 Ob 119/23tOGH15.02.2024

Dokumentnummer

JJR_20190625_OGH0002_0100OB00034_19A0000_001

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