Rechtssatz
Bei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers (Aufhebung der Eigentümeridentität), von denen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, entsteht auch ohne spezifische Vereinbarung unmittelbar durch den Übertragungsakt eine (außerbücherliche) Dienstbarkeit.
8 Ob 65/17t | OGH | 29.06.2017 |
Bemerkung: Die ältere Rechtsprechung, wonach in einem solchen Fall von einer stillschweigenden Vereinbarung einer Dienstbarkeit auszugehen sei, wird abgelehnt. (T1) |
1 Ob 220/20i | OGH | 21.12.2020 |
Beisatz: Das gilt auch für den Fall der Teilung eines bisher einheitlichen Grundstücks und Übertragung eines (dann herrschenden oder dienenden) Grundstücksteils an einen Dritten. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20170629_OGH0002_0080OB00065_17T0000_001
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