Normen
AEUV Lissabon Art101
EG Amsterdam Art81
EG Amsterdam Art82
Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art3 Abs1
Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art23
16 Ok 7/09 | OGH | 15.07.2009 |
16 Ok 4/11 | OGH | 05.12.2011 |
Vgl; Beisatz: Zwar unterliegt die Anwendung von Unionskartellrecht durch das Kartellgericht dem inländischen Verfahrensrecht des österreichischen Kartellgesetzes, doch verlangt die wirksame und gleichmäßige Anwendung des Wettbewerbsrechts der Union durch die Mitgliedstaaten, dass die Wettbewerbsbehörde eines Mitgliedstaats nur dann eine Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht der Union verhängen darf, wenn das entsprechende Verhalten auch in einem Verfahren vor einem Organ der Union zu einer Geldbuße geführt hätte. (T1) |
8 Ob 66/24z | OGH | 26.09.2024 |
vgl |
Dokumentnummer
JJR_20090715_OGH0002_0160OK00007_0900000_001
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