Normen
SMG §27 A
SMG §28 Abs1 A
SMG §28 Abs2 A
SMG §28 Abs1 B SMG
SMG §28a Abs1 fünfter Fall
15 Os 58/00 | OGH | 04.07.2000 |
11 Os 81/02 | OGH | 01.10.2002 |
Vgl auch; Beisatz: § 28 Abs 2 vierter Fall SMG verdrängt § 28 Abs 1 SMG. (T1); Beisatz: Echte Konkurrenz des Deliktes nach § 28 Abs 1 SMG mit jenem nach § 27 Abs 1 sechster Fall SMG. (T2) |
14 Os 138/02 | OGH | 28.01.2003 |
Vgl auch; Beis wie T1 |
13 Os 9/06g | OGH | 22.03.2006 |
Auch; Beisatz: §28 Abs1 SMG sanktioniert schon die Vorbereitung des Verbrechens nach §28 Abs2 vierter Fall SMG und damit eine Vorphase des Inverkehrsetzens einer großen Suchtgiftmenge eigenständig. (T3); Beisatz: Beim Vergehen nach § 28 Abs 1 SMG kommt infolge des spezifischen Vorbereitungscharakters eine stillschweigende Subsidiarität nur in Bezug auf die Begehungsform des Inverkehrsetzens gemäß §28 Abs 2 vierter Fall SMG in Frage. (T4) |
11 Os 21/07h | OGH | 24.04.2007 |
Auch; nur: 1. Ein Schuldspruch wegen des Vergehens nach § 28 Abs 1 SMG hat zur Voraussetzung, dass der Täter ein Suchtgift in einer großen Menge (Abs 6) mit dem Vorsatz erwirbt, dass es in Verkehr gesetzt werde. Dies stellt eine zum Inverkehrsetzen des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG selbständig vertypte Vorbereitungshandlung dar. Versucht der Täter das Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG, indem er beginnt, diesen Suchtgiftvorrat tatsächlich in Verkehr zu setzen, ist das Vergehen nach § 28 Abs 1 SMG hinsichtlich derselben Suchtgiftmenge nicht selbständig strafbar, weil es gegenüber dem Verbrechen nach Abs 2 subsidiär ist. (T5); Beis wie T1 |
13 Os 45/11h | OGH | 14.07.2011 |
Vgl; Beisatz: Das Vergehen der Vorbereitung von Suchtgifthandel (§ 28 Abs 1 SMG) wird vom Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG verdrängt, sobald Letzteres wenigstens ins Versuchsstadium (§ 15 StGB) tritt. (T6); Beisatz: Da § 28 Abs 1 SMG im Verhältnis zur Suchtgiftüberlassung (§ 28a Abs 1 fünfter Fall SMG) ein Vorbereitungsdelikt im technischen Sinn darstellt, ist insoweit vom Scheinkonkurrenztypus der stillschweigenden Subsidiarität auszugehen. (T7) |
13 Os 67/11v | OGH | 25.08.2011 |
Vgl; Beisatz: § 28a SMG enthält mehrere selbständige, untereinander nicht austauschbare Tatbilder, die bloß gesetzestechnisch unter einer einzigen Bezeichnung zusammengefasst sind und stellt sich insoweit als kumulativer Mischtatbestand dar. (T8) |
13 Os 130/12k | OGH | 20.12.2012 |
Vgl auch |
12 Os 148/17g | OGH | 21.06.2018 |
Vgl; Beis wie T6; Beis wie T7 |
14 Os 26/19h | OGH | 09.04.2019 |
Vgl; Beis wie T7 |
13 Os 12/20v | OGH | 29.07.2020 |
Vgl; Beis wie T7; Beisatz: Ein Schuldspruch wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG erschöpft nicht den gesamten Unrechtsgehalt des Erwerbs und Besitzes einer das Fünfzehnfache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Suchtgiftmenge mit Inverkehrsetzungsvorsatz (§ 28 Abs 1 und 2 SMG), womit insoweit stillschweigende Subsidiarität des qualifizierten Vorbereitungsdelikts ausscheidet. (T9) |
11 Os 131/22g | OGH | 14.03.2023 |
vgl; Beisatz wie T7 |
14 Os 81/24d | OGH | 08.10.2024 |
vgl; Beisatz: Setzt der Täter das ihm angelastete Verhalten des von Inverkehrsetzungsvorsatz getragenen Erwerbs und Besitzes von Suchtgift einerseits und des Überlassens von Suchtgift andererseits im Rahmen von tatbestandlichen Handlungseinheiten, stehen einander jeweils eine Tat (im materiellen Sinn) und eine strafbare Handlung gegenüber, sodass es - in einer solchen Konstellation - für das Vorliegen des Scheinkonkurrenzverhältnisses stillschweigender Subsidiarität nicht darauf ankommt, wann Suchtgift (welcher Art auch immer) erworben, besessen und überlassen wurde. (T10)<br/>Beisatz: Beim unmittelbaren Täter kann (von Inverkehrsetzungsvorsatz getragener) Erwerb und Besitz des Suchtgifts mit dessen Überlassen nicht tateinheitlich zusammentreffen, sodass insoweit scheinbare Realkonkurrenz vorliegt und in Betreff der angeklagten, aber (zufolge stillschweigender Subsidiarität) verdrängten (hier § 28 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG subsumierten) Tat ein Freispruch zu erfolgen hat (vgl schon 13 Os 12/20v). (T11) |
Dokumentnummer
JJR_20000704_OGH0002_0150OS00058_0000000_001
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