2 Ob 508/96 | OGH | 06.05.1998 |
Veröff: SZ 71/83 |
2 Ob 246/23z | OGH | 23.04.2024 |
vgl; nur: Eine legatarische Verfügung über eine Liegenschaft, die unter Nacherbschaft (auch nur auf den Überrest) fällt, ist wirkungslos, weil der Vorerbe insoweit von Todes wegen nicht wirksam verfügen kann. (T1)<br/>Beisatz: Der Rechtsprechung hierzu (vgl auch 6 Ob 136/07d) lässt sich aber nicht entnehmen, dass die Wirkungslosigkeit des Vermächtnisses über eine substitutionsgebundene Sache aus § 662 ABGB abzuleiten wäre. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19980506_OGH0002_0020OB00508_9600000_001
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