OGH 2Ob508/96; 2Ob246/23z (RS0108326)

OGH2Ob508/96; 2Ob246/23z23.4.2024

Rechtssatz

Eine legatarische Verfügung über eine Liegenschaft, die unter eine fideikommissarische Substitution auf den Überrest fällt, ist als Vermächtnis einer fremden Sache wirkungslos.

Diesem Legatar steht dann aber gegenüber einem Vermächtnisnehmer, der sich auf eine gültiges und wirksames Kodizill berufen kann, kein außerordentliches Erbrecht nach § 726 ABGB zu.

Normen

ABGB §608
ABGB §647
ABGB §662
ABGB §726

2 Ob 508/96OGH06.05.1998

Veröff: SZ 71/83

2 Ob 246/23zOGH23.04.2024

vgl; nur: Eine legatarische Verfügung über eine Liegenschaft, die unter Nacherbschaft (auch nur auf den Überrest) fällt, ist wirkungslos, weil der Vorerbe insoweit von Todes wegen nicht wirksam verfügen kann. (T1)<br/>Beisatz: Der Rechtsprechung hierzu (vgl auch 6 Ob 136/07d) lässt sich aber nicht entnehmen, dass die Wirkungslosigkeit des Vermächtnisses über eine substitutionsgebundene Sache aus § 662 ABGB abzuleiten wäre. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19980506_OGH0002_0020OB00508_9600000_001

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