OGH 6Ob2229/96d; 1Ob13/24d (RS0106445)

OGH6Ob2229/96d; 1Ob13/24d5.3.2024

Rechtssatz

Eine Parteienvereinbarung, eine Liegenschaft, die unter einen der Ausnahmetatbestände des § 82 Abs 1 EheG fällt, dennoch der Aufteilung im außerstreitigen Verfahren zu unterziehen, ist wegen des zwingenden Charakters der angeführten Gesetzesbestimmung unzulässig (so schon EFSlg 57329).

Normen

EheG §82 Abs1

6 Ob 2229/96dOGH07.11.1996
1 Ob 13/24dOGH05.03.2024

Beisatz: Hier: Eine während aufrechter Lebensgemeinschaft erworbene und in die Ehe eingebrachte Liegenschaft. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19961107_OGH0002_0060OB02229_96D0000_001

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