Rechtssatz
Untreue ist erst mit dem effektiven Eintritt des Vermögensnachteils vollendet.
13 Os 8/19d | OGH | 28.08.2019 |
Auch; Beisatz: In der Begehungsvariante der Vermehrung von Passiven (also des "Verpflichtens") ist dies mit dem Entstehen der Verbindlichkeit der Fall. (T1)<br/>Beisatz: Siehe auch RIS‑Justiz RS0095618. (T2) |
14 Os 130/23h | OGH | 03.09.2024 |
vgl; Beisatz: Hier: Beauftragung einer Bankgarantie zugunsten eines zahlungsunfähigen Unternehmens durch den Geschäftsführer einer GmbH. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19940329_OGH0002_0110OS00017_9400000_001
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