OGH 13Os32/80; 11Os113/81 (RS0088836)

OGH13Os32/80; 11Os113/818.10.2024

Rechtssatz

§ 3 StGB erfordert keinen spezifischen Verteidigungswillen des Angegriffenen, entscheidend ist die objektiv gegebene Notwehrsituation (objektiver Unrechtsbegriff, vgl Harbich, RZ 1979,3/4; SSt 30/111; EvBl 1973/188 S 404).

Normen

StGB §3 A1

13 Os 32/80OGH20.03.1980

Veröff: JBl 1980,494 (mit Anmerkung von Burgstaller) = SSt 51/10

11 Os 113/81OGH25.11.1981

Vgl auch; Beisatz: Daß ein unter dem Gesichtspunkt der Rechtfertigung nach dem § 114 Abs 1 StGB zu beurteilendes Täterverhalten, das sich subjektiv als bewußte Rechtsausübung darstellt, auch noch durch eine andere Motivation (hier: die Verächtlichmachung der Privatanklägerin) bestimmt wird, ist ohne Bedeutung. (T1) Veröff: SSt 52/62

12 Os 159/82OGH04.11.1982

Vgl; Beisatz: Wird das gerechtfertigte Maß der Verteidigung nicht überschritten, so spielt die innere Einstellung in bezug auf die Verteidigungshandlung für die Rechtfertigung (hier: Nothilfe) keine Rolle; sie vermag insbesondere das Bestehen (oder weitere Bestehen) der Notwehrsituation nicht zu beeinflussen. (T2) Veröff: SSt 53/69

14 Os 69/90OGH07.08.1990

Vgl; Beis wie T2; Veröff: JBl 1991,196

14 Os 28/24kOGH08.10.2024

vgl; Beisatz: Ein nicht bloß defensiv geprägtes Motiv hindert Rechtfertigung zwar ebenso wenig wie ein die Verteidigungshandlung begleitender Misshandlung- oder Verletzungsvorsatz, doch hängt Rechtfertigung nach § 3 StGB auch von der Erfüllung subjektiver Voraussetzungen ("subjektives Rechtfertigungselement") ab. Der (zumindest bedingte) Vorsatz des (sich zur Wehr setzenden) Täters hat sich auf das Vorliegen eines (gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden) rechtswidrigen Angriffs auf eines der in § 3 Abs 1 StGB genannten Rechtsgüter zu beziehen und muss zudem den Zusammenhang zwischen Angriff und (inkriminierter) Verteidigungshandlung dergestalt einschließen, dass diese in Reaktion auf Ersteren erfolgt, also ein intentionaler Zusammenhang besteht. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19800320_OGH0002_0130OS00032_8000000_001

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