Rechtssatz
Ihre Verschmelzung durch das Zusammenrechnungsprinzip vermag, soweit es um die Schuld des Angeklagten geht, die einzelnen Fakten ihrer Selbständigkeit nicht zu berauben. Hat der Angeklagte nur einen Teil der ihm in der Anklage vorgeworfenen diebischen Angriffe unternommen oder bloß einen kleineren als den ihm jeweils angelasteten Geldbetrag gestohlen, dann fehlt es hinsichtlich des darüber hinausgehenden Anklagevorwurfs an einer strafbaren Handlung. Dies aber muss, unabhängig von der Bewertungsfrage, zu einem Teilfreispruch gemäß dem § 259 Z 3 StPO führen.
9 Os 98/68 | OGH | 11.03.1969 |
Veröff: SSt 40/16 = EvBl 1969/417 S 638 |
9 Os 42/76 | OGH | 20.10.1976 |
Vgl; nur: Ihre Verschmelzung durch das Zusammenrechnungsprinzip vermag, soweit es um die Schuld des Angeklagten geht, die einzelnen Fakten ihrer Selbständigkeit nicht zu berauben. (T1) Veröff: EvBl 1977/123 S 249 |
9 Os 65/76 | OGH | 28.10.1976 |
Vgl; Beisatz: § 29 StGB ist keine Qualifikationsnorm, sondern eine Strafvorschrift für den Bereich gleichartiger Realkonkurrenz wertqualifizierter und schadensqualifizierter Delikte. (T2) |
13 Os 140/76 | OGH | 23.11.1976 |
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13 Os 111/77 | OGH | 07.07.1977 |
Vgl; Beisatz: Trotz der aus der Zusammenrechnung sich ergebenden Unterstellung unter das StGB, kann auf Taten vor dem 01.01.1975 § 223 StGB nicht angewendet werden. (T3) |
11 Os 75/77 | OGH | 13.12.1977 |
Vgl; nur T1; Veröff: EvBl 1978/93 S 270 = JBl 1978,218 |
11 Os 165/78 | OGH | 11.09.1979 |
Ähnlich; Beisatz: Hier: Bei einem Teil der Betrugssumme lag bloß (zufolge § 16 StGB strafloser) Versuch vor. (T4) |
9 Os 150/81 | OGH | 10.11.1981 |
nur: Hat der Angeklagte nur einen Teil der ihm in der Anklage vorgeworfenen diebischen Angriffe unternommen. (T5) |
10 Os 167/81 | OGH | 23.03.1982 |
Vgl auch |
15 Os 141/87 | OGH | 17.11.1987 |
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Bloß rechtliche (Subsumtionseinheit) Einheit unbeschadet ihrer ansonsten fortbestehenden deliktischen Selbständigkeit. (T7) |
12 Os 189/94 | OGH | 19.01.1995 |
Vgl auch; Beisatz: Zur Abgrenzung der Bewertungsproblematik von der entscheidenden Tatsachengrundlage für die Determinierung der Tatobjekte. (T8) |
11 Os 71/05h | OGH | 23.08.2005 |
Vgl auch; Beisatz: Die Tathandlungen sind gesondert auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Strafaufhebungsgrundes der Verjährung zu prüfen, setzt doch die Anwendung des § 29 StGB den aufrechten Bestand des staatlichen Strafanspruches hinsichtlich jeder einzelnen der zusammentreffenden Taten voraus. (T9) |
14 Os 79/12t | OGH | 05.03.2013 |
Vgl; Beisatz: Real konkurrierende Taten verjähren - ungeachtet ihrer Zusammenfassung zu einer Subsumtionseinheit nach § 29 StGB - jeweils für sich. (T10); <br/>Beisatz: Hier: Der Angeklagte wurde insgesamt des in etwa 630 Fällen begangenen Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Der konkrete Tatzeitpunkt der einzelnen Untreuehandlungen ist den Entscheidungsgründen ebenso wenig zu entnehmen, wie ob innerhalb deren einjähriger Verjährungsfrist (§ 57 Abs 2 und 3 fünfter Fall, § 58 Abs 1 StGB) zumindest eine weitere Tat begangen wurde (§ 58 Abs 2 StGB), womit die Verjährungsfrage nicht geklärt werden kann und insoweit Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO vorliegt. (T11) |
14 Os 17/23s | OGH | 27.06.2023 |
vgl; Beisatz wie T9; Beisatz wie T10 |
13 Os 74/23s | OGH | 18.10.2023 |
vgl; Beisatz nur wie T9; Beisatz nur wie T10 |
Dokumentnummer
JJR_19690311_OGH0002_0090OS00098_6800000_001
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