Normen
ABGB §932 IIa
2 Ob 337/55 | OGH | 22.06.1955 |
Veröff: SZ 28/167 |
7 Ob 573/88 | OGH | 30.06.1988 |
Auch; Beisatz: Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Mängel innerhalb eines gewissen Rahmens hingenommen werden, insbesondere die dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechenden Verschleißmängel und Abnützungsmängel, weil die gewöhnliche Beschaffenheit normale Verschleißerscheinungen und das Risiko auch größerer Reparaturen nicht ausschließt. (T1) <br/>Veröff: SZ 61/162 |
1 Ob 2218/96z | OGH | 22.08.1996 |
Vgl; nur: Frage der Gebrauchstauglichkeit eines Kraftfahrzeuges. (T2)<br/>Beis wie T1 nur: Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Mängel innerhalb eines gewissen Rahmens hingenommen werden. (T3) |
2 Ob 189/07v | OGH | 18.10.2007 |
Vgl; nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Welche Mängel in diesem Rahmen hingenommen werden müssen, ist hiebei stets eine Frage des Einzelfalls, bei der das Alter des Fahrzeugs, die Zahl der gefahrenen Kilometer und der Kaufpreis dem Gesamtbild der Mängel gegenüberzustellen sind. (T4) |
2 Ob 196/13g | OGH | 19.12.2013 |
Auch; Beis wie T4 nur: Welche Mängel in diesem Rahmen hingenommen werden müssen, ist hiebei stets eine Frage des Einzelfalls. (T5) |
4 ob 215/23f | OGH | 04.04.2024 |
nur T1 |
4 Ob 96/24g | OGH | 25.06.2024 |
nur T1 |
Dokumentnummer
JJR_19550622_OGH0002_0020OB00337_5500000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)