OGH 2Ob166/23k (RS0134491)

OGH2Ob166/23k19.9.2023

Rechtssatz

Ein ordnungsgemäß eingeordneter und den rechten Blinker betätigender Lenker darf darauf vertrauen, dass er gegebenenfalls nur vorschriftsmäßig überholt wird. Er muss also nicht damit rechnen, dass er beim Rechtseinbiegen gleichzeitig auf der rechten Seite (rechtswidrig) überholt wird.

Kolonne — Vorschlängeln — Vorfahren — Stop-and-Go-Verkehr — Vorbeifahren — Motorrad — Abbiegen

 

Normen

StVO §11
StVO §15

2 Ob 166/23kOGH19.09.2023

Das gilt auch gegenüber Lenkern von einspurigen Fahrzeugen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20230919_OGH0002_0020OB00166_23K0000_000

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