Rechtssatz
Die Zusammenrechnung zweier (oder mehrerer) eigenständiger Mehrpersonentransporte zu einem (einzigen) und überdies nach § 114 Abs 3 Z 2 FPG idF vor BGBl I 2015/121 qualifizierten Verbrechen ist im Gesetz nicht vorgesehen.
15 Os 193/15v | OGH | 17.02.2016 |
Auch; Beisatz: Eine § 29 StGB vergleichbare Anordnung zur Zusammenrechnung geschleppter Personen und Bildung einer rechtlichen Subsumtionseinheit findet sich im FPG nicht. Die vom Tatbestand (hier: § 114 Abs 3 Z 2 FPG idF vor BGBl I 2015/121) geforderte Personenzahl muss durch eine Tat (diese kann auch in Gestalt einer tatbestandlichen Handlungseinheit verwirklicht sein) erreicht werden. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20160216_OGH0002_0110OS00151_15P0000_001