Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt hat mit besonderer Sorgfalt auf die Richtigkeit seiner Erklärungen zu achten. Bereits fahrlässige, unrichtige Formulierungen verletzen die Berufspflicht und beeinträchtigen Ehre und Ansehen des Standes.
9 Bkd 1/12 | OGH | 25.06.2012 |
nur: Ein Rechtsanwalt hat mit besonderer Sorgfalt auf die Richtigkeit seiner Erklärungen zu achten. (T1) |
6 Bkd 4/12 | OGH | 25.11.2013 |
Beisatz: Hier: Inaussichtstellen einer weit überhöhten Freiheitsstrafe zur Erwirkung einer Abschlagszahlung. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20051017_OGH0002_013BKD00005_0400000_001