Normen
4 Ob 269/99h | OGH | 19.10.1999 |
Veröff: SZ 72/150 |
8 Ob 101/04t | OGH | 11.11.2004 |
Auch; Veröff: SZ 2004/159 |
1 Ob 128/06i | OGH | 17.10.2006 |
Auch; Beisatz: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Nutzung einer Liegenschaft, die im Miteigentum mehrerer Person steht und die realrechtlich mit anderen Liegenschaften verbunden ist, sind auch die Beeinträchtigungen der Liegenschaften zu berücksichtigen, zu deren Gutsbestand das Miteigentum als Realrecht gehört. (T1); Beisatz: Hier stellt das mit der Intensivierung des Betriebs des Ausschanks verbundene erhöhte Verkehrsaufkommen über den gemeinsamen Hofraum eine tatsächliche wie auch eine rechtliche Veränderung dessen bisherigen Gebrauchs dar, die rechtswidrig ist. (T2) |
1 Ob 213/07s | OGH | 26.02.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Unentgeltliche Nutzung einer von mehreren Wohnungen durch einen Miteigentümer der Liegenschaft. (T3) |
4 Ob 162/20g | OGH | 20.10.2020 |
Vgl |
7 Ob 145/23h | OGH | 22.11.2023 |
Beisatz: Ohne Beanspruchung eines konkreten Gebrauchs durch den klagenden Miteigentümer liegt keine titellose Benützung durch die anderen Miteigentümer vor. (T4)<br/>Beisatz: Hier: Faktischer Gebrauch eines Einfamilienhauses durch den ehemaligen Gatten der Klägerin (beide je Hälfteeigentümer) gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19991019_OGH0002_0040OB00269_99H0000_001
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