Rechtssatz
Eigentum an einer Liegenschaft kann auch unter einer auflösenden Bedingung zugunsten des Voreigentümers (hier: der Erstantragstellerin als Geschenkgeberin), also im Falle des Bedingungseintrittes zeitlich beschränkt durch ein sogenanntes Heimfallsrecht, übertragen und mit dieser zeitlichen Beschränkung durch einen Hinweis gemäß § 5 Satz 2 GBG in Verbindung mit § 12 Abs 3 GUG bei der Eigentumseinverleibung zum Ausdruck gebracht werden.
2 Ob 210/23f | OGH | 21.11.2023 |
Beisatz: Hier: Vereinbarung eines Rückfallsrechts an den Geschenkgeber im Falle des Vorversterbens des Geschenknehmers (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19940906_OGH0002_0050OB00073_9400000_003
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